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Landesfeuerwehrdirektor*in

Sie sind als Landesfeuerwehrdirektor*in eine wichtige Stütze bei der Organisation und Verwaltung der Feuerwehr im Burgenland. In dieser Funktion sind Sie organisatorisch im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 8 – Kompetenzzentrum Sicherheit, angesiedelt.

Ihre Aufgaben

  • Wahrnehmung der Anhörungsrechte bei Vereinbarungen über die Mitwirkung der Feuerwehr der Nachbargemeinde bei der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei
  • Ausübung der Weisungsbefugnis des Landes gegenüber dem Landesfeuerwehrverband im Rahmen der überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei
  • Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizeimaßnahmen in mehreren Bezirken
  • Anhörungsrecht bei der Errichtung, Auflösung oder dem Zusammenschluss von Feuerwehren
  • Führung des Feuerwehrregisters
  • Anhörungsrecht bei der Erlassung der Dienstordnung für den Landesfeuerwehrverband und für alle Feuerwehren
  • Anhörungsrecht bei Änderungen der Pflichtbereiche der Feuerwehren
  • Anhörungsrecht bei der bedarfsgerechten Ausstattung der Feuerwehren
  • Erlassung von Richtlinien für Alarm- und Einsatzpläne Anhörungsrecht vor der Eintragung oder Löschung von Betriebsfeuerwehren im Feuerwehrregister
  • Aufsicht über die Feuerwehren und den Landesfeuerwehrverband
    Funktion als Brandschutzkoordinator
  • Aufgaben im Rahmen des Brandschutzes gemäß Bedienstetenschutzgesetz (Koordination der Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte für alle Amtsgebäude des Landes Burgenland)
  • Mitarbeit in behördlichen Einsatzstäben

Das bringen Sie mit

  • Sie verfügen über einen Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt oder eines Hochschulstudiums – vorzugsweise mit Schwerpunkt in den Bereichen Maschinenbau, Fahrzeug, Elektro- oder Informationstechnik oder Krisen- und Katastrophenmanagement, oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums vorzugsweise mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaft oder Controlling.
  • Sie haben Grundkenntnisse und einschlägige Erfahrungen in den Bereichen der Feuer- und Gefahrenpolizei inkl. Katastrophenschutz sowie hinsichtlich der Organisation des Feuerwehrwesens im Burgenland.
  • Idealerweise haben Sie bereits in Einsatzstäben bei der Stabsarbeit mitgearbeitet sowie eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Brandschutzbeauftragten.
  • Vorzugsweise bringen Sie Erfahrung im Bereich des Gefahren- und Katastrophenmanagements, inklusive den damit verbundenen Planungsaufgaben und den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, sowie bezüglich der Organisation des Amtes der Bgld. Landesregierung mit.
  • Wünschenswert sind auch Erfahrungen im Förderungs- und Subventionswesen.

Wir bieten Ihnen

  • Die Möglichkeit, Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten miteinander zu vereinbaren, wird unterstützt.
  • Es erwartet Sie ein interessanter und sicherer Arbeitsplatz in einem kollegialen Arbeitsumfeld.
  • Sie übernehmen vielseitige Aufgaben mit einem hohen gesellschaftlichen Mehrwert.
  • Unser transparentes Gehaltssystem gewährleistet eine verlässliche Entlohnung.
  • Sie haben Anspruch auf einen Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen, der ab dem 43. Geburtstag auf 30 Arbeitstage erhöht wird.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie vielfältige Angebote der fachlichen und außerfachlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nutzen.
  • Unser Standort in Eisenstadt ist sehr gut öffentlich erreichbar.
  • Es steht Ihnen ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement zur Verfügung.

Das Monatsgehalt für diese Position beträgt zwischen EUR 6.279,87 und EUR 7.602,72 brutto bei Vollbeschäftigung (40 Wochenstunden) und ergibt sich aus Anlage 2 des Bgld. Landesbedienstetengesetzes 2020 (Gehaltsband B1/19). Ihr tatsächliches Gehalt wird aufgrund Ihrer anrechenbaren Vordienstzeiten festgelegt. Die Bestellung erfolgt befristet auf fünf Jahre.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungen sind unter Beilage sämtlicher Unterlagen (Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bis spätestens 28.10.2024 einzubringen. Maßgebend ist
das Datum des Einlangens der Bewerbung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Landesbedienstetengesetz 2020 erfüllen. Diese Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis.

Die Burgenländische Landesverwaltung: kompetent, effizient, bürgernah

Zukunftsorientiert, sicher und mit hoher Lebensqualität – so präsentiert sich das Burgenland heute. Als attraktiver Wirtschaftsstandort und Vorreiter im Bereich Erneuerbare Energien genießt das Burgenland längst auch international hohes Ansehen. Eine erfolgreiche Entwicklung, die nicht zuletzt auf einer kompetenten, effizienten und bürgernahen Verwaltung fußt.

Die Aufgaben einer modernen Landesverwaltung werden immer indes umfangreicher und vielfältiger. Digitalisierung und E-Government haben längst Einzug gehalten, künftig wird auch KI eine wichtige Rolle in der digitalen Transformation spielen. Dazu braucht es engagierte Mitarbeiter*innen, die diesen Herausforderungen und technologischen Entwicklungen offen gegenüberstehen, aber auch bereit sind, eigene Ideen ein- und sich selbst voranzubringen.

Die burgenländische Landesverwaltung als moderne Serviceorganisation bietet motivierten und teamfähigen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz im eigenen Land bei einem attraktiven Einstiegsgehalt, ein sympathisches Arbeitsumfeld, viele interessante Tätigkeitsbereiche sowie viele Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung und zum Aufstieg.

Ansprechpartner*in

Kristina Schaberl Hauptreferatsleiterin Personalmanagement