Das Amt der Landesregierung ist als Behörde das Hilfsorgan des Landeshauptmannes und der Burgenländischen Landesregierung. Die Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Landesregierung wird durch den Landesamtsdirektor wahrgenommen. Als Stellvertreter*in des Landesamtsdirektors vertreten sie diesen im Fall seiner Verhinderung.