Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Burgenland ist eine unabhängige Anlaufstelle für Fragen der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung und hat ihre gesetzliche Grundlage im Burgenländischen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz (Bgld. GADG). Darüber hinaus ist sie interne Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit Mobbing.
Als Gleichbehandlungsbeauftragte*r verantworten Sie die Führung der beim Amt der Burgenländi-schen Landesregierung eingerichteten Gleichbehandlungsstelle. Dabei üben Sie Ihre Funktion unabhängig und weisungsfrei aus. Organisatorisch ist die Stelle der Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen zugeordnet.
In dieser eigenständigen Leitungsfunktion verbinden Sie fachliche Expertise mit beratender und gestaltender Tätigkeit. Sie tragen dazu bei, Gleichbehandlung zu fördern, den Schutz vor Diskriminierung weiterzuentwickeln und diese Themen im Land Burgenland nachhaltig zu verankern.